top of page
  • AutorenbildAKS

Mauschelgate beim VfB: die Causa Bühler.




Beim VfB Stuttgart gibt es derzeit so viele offene Fragen, man weiß gar nicht wo man anfangen soll. Bleibt der Sportdirektor? Kommt doch noch ein Sportvorstand? Bleibt der Trainer oder nicht? Zieht es Sosa schon in der Winterpause weg?


Geht es in der AG und deren sportlichem Bereich also eher drunter und drüber, konnte man sich wenigstens in Sachen e.V. bislang beruhigt zurücklehnen. Wohlgemerkt, konnte. Denn dem Vernehmen nach tauchen auch hier nun (unangenehme) Fragen auf, nach ehrenamtlichen Vereinsbeiräten nämlich, die (unerlaubt?) gleichzeitig Geschäfte mit und in der AG machen, obwohl die Satzung des VfB genau dies untersagt.


Dort steht in Paragraph 12, Absatz 8 geschrieben: „Mitglied eines der in Absatz 1 b), c) (Vereinsberat) definierten Organe des VfB Stuttgart 1893 e.V. kann nicht sein, wer eine ehrenamtliche oder bezahlte Tätigkeit oder Funktion innerhalb der VfB Stuttgart 1893 AG oder deren Tochtergesellschaften ausübt.“ Ausgenommen hiervon ist logischerweise die Vertretungsfunktion des e.V. im Aufsichtsrat der AG.


Das hier seit langem Dinge miteinander vermischt werden, die getrennt gehören, ist nicht etwa ein Gerücht, sondern das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das ausgerechnet Pierre-Enric Steiger in Auftrag gegeben hat, der im Sommer 2021 gegen Claus Vogt kandidierte und sich aufgrund der überwältigenden Sympathien für den Amtsinhaber während der Mitgliederversammlung von der Kandidatur zurückzog. Ein Schelm, wer denkt, Steiger wäre ohne einen Tipp aus dem innersten VfB-Führungszirkel darauf gekommen, ein solches Gutachten in Auftrag zu geben.


Steiger sind dabei vor allem die beiden Vereinsbeiräte Dr. Marc Nicolai Schlecht und Prof. Dr. André Bühler ans Herz gelegt worden. Schlecht ist Mannschaftsarzt der VfB-Frauen II, die in der Tat inzwischen zur AG gehören und dürfte dies laut Satzung augenscheinlich nicht sein. Aber hier stellt sich unter Umständen schon die Frage nach der Verhältnismäßigkeit und ganz ehrlich, wer wollte der zweiten Damen-Mannschaft den (wahrscheinlich ehrenamtlich tätigen) Mannschaftsarzt nehmen?


Viel spannender ist die Causa Bühler. Der umtriebige Professor ist nicht nur Vereinsbeirat in der Gruppe „Wirtschaft und Gesellschaft“, er ist auch Initiator von diversen Studiengängen der sogenannten VfB-Akademie, die er maßgeblich entwickelt hat und fleißig in Interviews und Presse-Beiträgen bewirbt. Die VfB-Akademie wiederum ist ein Angebot (und profit center) der VfB AG. Das alleine wäre schon mehr als fragwürdig, maßgeblich erschwerend kommt allerdings hinzu, dass die Master-Studiengänge mit der HfWU Nürtingen durchgeführt werden, in der, man ahnt es bereits, André Bühler nicht nur angestellter Professor für Marketing sondern gar akademischer Leiter des VfB-Masters ist.


Die Akademie ist dabei ein sehr lukratives Geschäft für die VfB Stuttgart 1893 AG und die HfWU Nürtingen. Allein für einen MBA Fachrichtung Leadership & Sportmanagement sind für 4 Semester (40 Präsenztage) 19.900 Euro Studiengebühren fällig. Dass André Bühler als akademischer Leiter und Professor an der HfWU davon maßgeblich profitiert, liegt in der Natur seiner Tätigkeit.


Ob dies satzungsgerecht ist oder nicht, darüber werden sich Juristen und Gutachter in Kürze trefflich streiten. Fragwürdig ist es allemal. Ebenso wie der Umstand, dass all dies bislang niemandem beim VfB aufgefallen ist. Claus Vogt kann kaum anders, als den Vereinsbeirat Bühler mindestens dazu zu verdonnern, sein Amt ruhen zu lassen, in der Hoffnung auf schnelle Klärung der Sachlage. Unruhe ist beim VfB schließlich an anderer Stelle schon genug.


(Bild: HfWU Nürtingen-Geislingen)


0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Was Wehrle will.

Beitrag: Blog2_Post
bottom of page